Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Mietvertrag wird von der Hanseatischen Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH im Namen und mit Vollmacht des Vermieters mit Ihnen abgeschlossen. Diese ist nur als Vermittler tätig. Wir erbringen die Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung des Vermieters und sind damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a, Absatz 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter. Das Mietverhältnis umfasst das in der Reservierungsbestätigung beschriebene Mietobjekt. Mit seinem Buchungsauftrag, der telefonisch, schriftlich oder E-Mail erfolgen kann, akzeptiert der Mieter das Angebot der HIV und deren AGB.
2. Mit Abschluss des Mietvertrages ist von Ihnen eine Anzahlung von 30% des im Mietvertrag bestimmten Gesamtpreises zu leisten. Der Restbetrag von 70% ist 21 Tage vor Beginn der Mietzeit fällig.
3. Der Mietvertrag kann von Ihnen bis zu 60 Tage vor Beginn der Mietzeit gegen eine Stornierungsgebühr von 75,00€ schriftlich storniert werden. Sie erhalten die bereits gezahlte Miete und Nebenleistungen vollständig erstattet.
4. Bei einer schriftlichen Stornierung des Mietvertrages weniger als 60 Tage vor Beginn der Mietzeit haben Sie die vereinbarte Miete abzüglich der Einnahmen evtl. Neuvermietungen sowie ersparter Aufwendungen (pauschal 20% der Mietsumme). Sie müssen ggfs. 80% der vereinbarten Miete zahlen, obwohl Sie das Mietobjekt nicht genutzt haben. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktritt-Versicherung.
5. Die Schlüssel für das Ferienobjekt liegt am Anreisetag ab 16.00 im Briefkasten des Objekts Uhr für Sie bereit.
6. Soweit uns die Gemeinden per Satzung verpflichten, die Kurabgabe bei Ihnen einzuziehen, erhalten Sie von uns für jede volljährige Person bei Ihrer Anreise eine Kurkarte. Bitte lassen Sie die Kurkarten bei Ihrer Abreise im Objekt, soweit es sich um Kurkarten aus Plastik handelt.
7. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Ferienobjektes und des Inventars, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Ferienobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
8. Sollte aufgrund besonderer Umstände das angemietete Quartier belegt, eine Nutzung durch behördliche Auflagen oder aufgrund eines Schadens unmöglich sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzquartier einverstanden. Sofern kein Ersatzquartier gestellt werden kann behalten wir uns vor, den Mietvertrag zu kündigen und die Miete zu erstatten. Ein finanzieller Anspruch auf Schadenersatz an den Vermieter oder Vermittler besteht nicht.
9. Das Ferienobjekt darf nur mit der von Ihnen bei der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Im Übrigen darf das Ferienobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich überlassen werden.

10. Der Aufenthalt von Haustieren im Ferienobjekt ist untersagt, sofern keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Das Rauchen im Ferienobjekt ist ausgeschlossen. Die Vorgaben sind dringend zu beachten, weil Folgemietern ausdrücklich zugesichert wird, dass sich in dem Ferienobjekt keine Haustiere aufgehalten haben bzw. dort nicht geraucht wurde. Für alle an den Vermieter oder uns im Falle Ihrer Zuwiderhandlung herangetragenen Forderungen haben Sie einzustehen.
11. Garagen bzw. KFZ-Stellplätze benutzen Sie auf eigene Gefahr. Für alle vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Das Laden eines Elektrofahrzeuges über eine andere Stromquelle im oder am Ferienobjekt ist grundsätzlich nicht gestattet. Sofern eine Ladesäule für E-Autos vorhanden ist, ist das Laden eines Elektrofahrzeuges erlaubt.
12. Sämtliche Schlüssel für das Ferienobjekt sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr im Briefkasten zu hinterlegen. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe sämtlicher Schlüssel haften Sie für jede Nacht der Verspätung auf eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete.
13. Das Ferienobjekt ist von Ihnen bei Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Mülleimer entleert, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, Ihnen gegebenenfalls unseren diesbezüglichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
14. Wir und der Vermieter haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
15. Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Ferienobjektes entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Ferienobjekts (sog. Fußleistenmaß, keine DIN-Fläche).
16. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
17. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.
18. Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitschlichtung (OS) bereit: Der Vermieter ist nicht bereit, an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Bremen, 11.09.2024